Cookie-Banner arbeitet fehlerhaft- Website Betrieber haftet

Cookie-Banner arbeitet fehlerhaft- Website Betrieber haftet

Aktuell hat das LG Frankfurt a.M. ein interessantes Urteil hinsichtlich der Nutzung eines fehlerhaftem Cookie-Banner gesprochen. Ohne die explizite Einwilligung des betroffenen Users bewertete das LG dies als eine Wettbewerbsverletzung. Bei Fehlern durch das Cookie-Banner-Tool haftet demnach der Website Betreiber.

Ausgangspunkt war die Klage der Wettbewerbszentrale die gegen ein Fitnessstudio vorging, welches auf seiner Homepage Tracking-Cookies verschiedener Anbieter (Facebook, Hotjar etc.) nutze. Diese Cookies dienten primär dem Ziel der Nachverfolgung der Websitebesucher über mehere Websites hinweg, sowie der erstellung von Statistiken und Aussielen zielgenauer Werbung.

Die konforme Nutzung dieser Tools sieht vor, dass diese Cookies erste gesetzt werden und aktiv sind, wenn der User dem über das Cookie-Banner zustimmt. Im konkreten Fall wurden diese Cookies aber bereits beim ersten Seitenaufruf aktiviert. Das Landgericht Frankfurt a.M. bewertete dieses Vorgehen als Wettbewerbsverstoß und verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung. Als Begründung gab das LG an, dass der User davon ausgehen könne, dass die Cookies erst nach dessen Einwilligung erfolge. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Warum ein Cookie-Banner?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben beide bereits eine Rechtssprechung erlassen, welche die vorherige aktive und informierte Zustimmung von Usern bei Werbe-, Analyse- und Marketingcookies voraussetzt. Lediglich technische Cookies, welche zum reibungslosen Betreiben der Website notwendig sind, sind davon ausgeschlossen. Um dieser Rechtssprechung zu entsprechen bedarf es eines Cookie-Banner-Tools. Mittels dieser Tools wird beim erstmaligen Besuch der Website der User aufgefordert eine aussage darüber zu treffen, ob er dem Setzen von derartigen Cookies zustimmt oder nicht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die eingesetzten Cookies wirklich erst dann starten dürfen, sobald es eine aktive Einwilligung durch den User gab. Im konkreten Fall hatte der Websitebetreiber zwar ein solches Tool im Einsatz, aber die Cookies wurden bereits vor der aktiven Einwilligung über das Cooklie-Banner gestartet, durch einen technischen Fehler des Cookie-Banner Tool. Im Cookie-Banner selbst konnte der User zwar hinsichtlich nicht technisch notwendiger Cookies der Kategorien“ Statistik“, „Marketing“ und „Diensten von Drittanbietern“ auswählen und diese deaktivieren. Faktisch wurde der Cookie Einsatz technisch dadurch aber nicht gestoppt und es wurde weiter getrackt.

 

Welches Cookie-Banner-Tool ist für Dich das Richtige? eRecht24  hat hierzu einen guten Vergleich von 6 der gängisten Tools gemacht.

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